Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Beim Bewerbungsgespräch eröffnet Ihnen der Chef seine speziellen Wünsche nach der Gestaltung des Arbeitsvertrages. Stimmen Sie nicht voreilig zu. Hier ein Überblick der Möglichkeiten arbeitsvertraglicher Absprachen.
Arbeitsverhältnisse
Das Leiharbeitsverhältnis ist ein besonderes Arbeitsverhältnis. Es ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Besonderheit ist, dass Arbeitgeber (der Verleiher) und Betrieb (der Entleiher) nicht identisch sind. Allein daraus ergeben sich viele Fragen. Erfahren Sie hier mehr.
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Sie träumen von Ihrem eigenen kleinen Unternehmen? Sie möchten Ihr eigener Chef sein? Scheuen sich jedoch vor dem finanziellen Risiko einer Unternehmensgründung? Denken Sie über die Möglichkeit nach, sich neben Ihrem Hauptjob selbständig zu machen!? Erfahren Sie hier mehr.
Die Teilzeitbeschäftigung ist ein weitverbreitetes Arbeitsmodell. Erfahren Sie worauf es hierbei ankommt.
Können Sie schon absehen, dass Sie nur für einen bestimmten Zeitraum beruflich etwas kürzer treten möchten? Dann könnte die Brückenteilzeit etwas für Sie sein.
Mögen Sie Überraschungen? Dann versuchen Sie es doch einmal mit Arbeit auf Abruf. Aber auch hier sollten Sie wissen, was zu beachten ist.
Job Sharing? Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, sich mit Kollegen einen Arbeitsplatz zu teilen. Erfahren Sie, was Sie beachten sollten.
Ein weitverbreitetes Arbeitsmodell ist die geringfügige Beschäftigung. Erfahren Sie worauf Sie beim Minijob achten müssen.
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