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Verbote Internetrecht

Verbote

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Thema "Verbote".

Was darf ich bei z.B. eBay nicht verkaufen?

Diese Waren sind durch die eBay-AGB´s vom Kauf ausgeschlossen.
Dazu gehören:

  • Aktien
  • Archäologische Funde ohne Herkunftsnachweis
  • Medikamente
  • Grundstücke
  • Tabakwaren
  • Waffen

Was ist, wenn mein Kauf gestohlene Ware ist?

Kaufen Sie gestohlene Ware, könnten Sie sich wegen Hehlerei gemäß §259 Abs. 1 StGB strafbar machen. Jedoch ist ein Hehler nur, wer vorsätzlich, also bewusst und gewollt, eine gestohlene Sache erworben hat, um sich damit zu bereichern.

Woran könnte ich gestohlene Ware erkennen, bevor ich sie erwerbe?

Wichtig ist es genau hinzusehen und genau zu lesen!
Es gibt eindeutige Anzeichen dafür, wenn es sich um "saubere Ware" handelt. Sind z.B. beim Autoradio die Anschlusskabel, die Betriebsanleitung, die Originalverpackung und der Einbaurahmen dabei, wird es sich kaum um Diebesgut handeln.
Bemerkungen wie "Kabel und Bedienteil fehlen", "weiß nicht, ob es noch funktioniert", "Dachbodenfund" sollten dagegen Anlass zur Skepsis geben.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei