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Zahlung und Einfuhrgebühren

Zahlung und Einfuhrgebühren

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Zahlung und Einfuhrgebühren".

Wofür muss man Einfuhrgebühren bezahlen?

  • Tabakwaren
  • Alkoholische Getränke
  • Kaffee

Also Güter, die der Verbrauchersteuer unterliegen.

Ich möchte per Internet mehrere CDs aus Belgien bestellen. Wie sieht das mit dem Zoll aus?

Seit in Europa die Zollgrenzen gefallen sind, dürfen Waren für den Privatgebrauch aus EU-Ländern meist zollfrei eingeführt werden, d.h. ohne Zollgebühren oder Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten nur bei Gütern, die der Verbrauchsteuer unterliegen, beispielsweise Tabakwaren oder Kaffee.
Tipp: Über die Zollbestimmungen informieren kann man sich beim Zoll-Infocenter als zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Tel.069/469976-00; E-Mail: info@zoll-infocenter.de) oder auf www.zoll.de.

Weitere Informationen finden Sie auch HIER

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei