Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Wohnungsübergabe".
Und was passiert, wenn mein Vermieter nachträglich noch Mängel entdeckt, die im Protokoll nicht aufgeführt sind?
Der Mieter kann z.B. bei Auszug nur für solche Schäden in Anspruch genommen werden, die im Protokoll vermerkt sind. Der Vermieter trägt das Risiko von unentdeckten Schäden, die ihm vielleicht erst hinterher auffallen. Steht also im Protokoll, dass die Wände in Ordnung sind, kann ihr Vermieter Sie nicht nachträglich zur Renovierung auffordern, wenn ihm später einfällt, dass die Wände ihm doch zu fleckig seien. Etwas anderes gilt hier unter Umständen nur, wenn Sie Mängel arglistig verschwiegen hätten.
Ich bin mir nicht sicher, ob mein Vermieter ein Protokoll anfertigen will.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Vermieter ein solches Protokoll fertigen will, können Sie zur Vorsicht auch einen unabhängigen Zeugen, dies kann z.B. ein Freund sein, zur Wohnungsübergabe mitnehmen. Dieser sollte dann selbst als Gedächtnisstütze ein Protokoll fertigen und am Besten auch Fotos vom Zustand der Wohnung machen. Unterzeichnet der Vermieter freiwillig dieses Protokoll, wunderbar. Auch dann kann er keine später entdeckten Schäden auf Ihre Schultern abwälzen.