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Richterhammer

Beispiele für Mietminderung

21.02.2019

Urteile zur Mietminderung

Toilette und Küche: 50 %, wenn Toilette und Küche unbenutzbar sind, LG Berlin MM 10/83,14

Toilette: Einzige Toilette unbenutzbar 80 %, LG Berlin MM 1988,213

Wasser: 20 % bei Ausfall der Wasserversorgung, LG Berlin MM2002,427

Lärm: 25 % bei übermäßigem Baulärm in Neubaugebiet, LG Darmstadt WuM 84,245

Schimmel: 30 % bei Schimmelbildung in Bade- und Schlafzimmer, AG Siegburg ZMR 2005, 543

Heizung: 75 % bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung während der Heizperiode, LG Berlin GE 93, 263

Fernsehempfang: 10 % bei schlechtem Fernsehempfang, AG Schöneberg GE 88,361

Stellplatz: 10 % , wenn PKW-Stellplatz nicht benutzbar, AG Köln WuM 90,146

Klingel: Wohnungsklingel defekt, 3 %, AG Neukölln, 14 C 271/87

 

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