Winterreifenpflicht in Europa
Skifahren, Langlaufen, Snowboarden, die Winterlandschaft genießen oder gemütlich entspannen in einem Wellness-Hotel – Möglichkeiten für den Winterurlaub gibt es genug. Doch bevor der Urlaub richtig losgehen kann, müssen Autofahrer oft erst schnee- oder eisbedeckte Straßen bewältigen. Sind Winterreifen dabei immer Pflicht und wann gehören Schneeketten in den Kofferraum? Hier wird aufgezeigt, wie es mit der Winterreifenpflicht in Deutschland und den gängigsten europäischen Wintersportgebieten bestellt ist.
Europa bietet zahlreiche attraktive Ziele für den Winterurlaub – und für Deutsche oft nur wenige Autostunden entfernt. Doch bevor die Koffer gepackt werden, sollten sich Urlaubsreisende über die Bedingungen für Winterreifen und Schneeketten in den Ländern entlang der Reiseroute informieren.
„Situative“ Winterreifenpflicht in Deutschland
Herrscht auf deutschen Straßen Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch, dann gilt die sogenannte „situative“ Winterreifenpflicht. Das heißt, je nach Situation müssen Autos Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen haben. Ist der Winter eher mild, können Autofahrer auch auf Sommerreifen fahren. Aber: „Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne entsprechende Bereifung erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen“, warnt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (im Folgenden D.A.S. Leistungsservice). Idealerweise haben die Winter- bzw. Ganzjahresreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern. Zu erkennen sind sie an den Initialen M+S – für Matsch und Schnee – oder einer Schneeflocke. Eine Pflicht für Schneeketten gilt nur, wenn die blauen Schneeketten-Schilder darauf hinweisen. Dieses müssen Autofahrer jedoch beachten, sonst droht ein Bußgeld.
Zu den österreichischen Nachbarn…
Auch Österreich macht die Pflicht für Winterreifen von den Straßenverhältnissen abhängig: Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen PKW zwischen dem 1. November und dem 15. April mit Winterreifen unterwegs sein. Bei geschlossener Schnee- oder Eisdecke auf der Straße können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Die Winterreifen müssen mindestens eine Profiltiefe von vier Millimetern haben. Zudem rät die Juristin des D.A.S. Leistungsservices: „Schneeketten nur aufziehen, wenn es aufgrund der Straßenverhältnisse notwendig ist! Wer unnötig mit den schweren Ketten über die Straßen rumpelt und dabei sogar den Belag beschädigt, muss mit einer Geldstrafe rechnen!“
Was gilt in der Schweiz und in Frankreich?
Weder in der Schweiz noch in Frankreich besteht eine Winterreifenpflicht. Dennoch empfehlen die Schweizer, in der kalten Jahreszeit Winterreifen aufzuziehen. „Sind Sie dennoch mit Sommerreifen unterwegs und behindern dadurch den Verkehr, droht ein Bußgeld“, warnt die Juristin des D.A.S. Leistungsservices. In Frankreich weisen, abhängig von Wetter- und Straßenverhältnissen, Schilder die Autofahrer auf die Pflicht hin, Winterreifen („Pneu Neige“) aufzuziehen. Als Mindestprofildicke sind dreieinhalb Millimeter vorgeschrieben. Wo Autofahrer Schneeketten anlegen müssen, erfahren sie sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich über Hinweisschilder. In beiden Ländern müssen die Ketten an den Rädern der Antriebsachse befestigt sein.
Unterschiedliche Vorschriften in Italien
„Wer seinen Winterurlaub in Italien verbringt, muss sich an die Vorgaben der regionalen Verwaltungen und Autobahnbetreiber halten“, informiert die Juristin des D.A.S. Leistungsservices. Abhängig von den Wetterbedingungen geben manche Regionen für einige Strecken die Winterreifenpflicht mit Hinweisschildern bekannt. Im Aosta-Tal sind Winterreifen generell zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April verpflichtend, in Südtirol und der Provinz Mailand zwischen dem 15. November und dem 31. März. Die Mindestprofiltiefe der Reifen liegt in Italien bei 1,6 Millimeter. Eine Schneekettenpflicht wird ebenfalls über Straßenschilder angeordnet. Übrigens: Für Autos mit Schneeketten gilt dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h!
Knöllchen aus dem Ausland
Autofahrer, die gegen die Verkehrsregeln im Urlaubsland verstoßen, müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. „Dieser Bescheid ist jedoch schon längst kein Urlaubssouvenir mehr“, warnt Anne Kronzucker, „denn seit 2010 werden Geldstrafen ab 70 Euro aus nahezu allen EU-Ländern vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn eingezogen!“