Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Direktanspruch".
Der Geschädigte kann sich unmittelbar (also "direkt") an die Versicherung wenden und von ihr Schadenersatz verlangen. Im Prinzip wird die Versicherung behandelt, als hätte sie den Unfall verursacht.
Nein. Dies ist nicht möglich. Ausschlüsse oder Leistungsbeschränkungen der gegnerischen Versicherung auf diesem Gebiet müssen Sie nicht fürchten. Sie behalten einen direkten Anspruch gegen die gegnerischen Versicherung.
0800 3746-555 gebührenfrei