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Parkscheibe

Parkzeit und Bußgeld

16.06.2019

Günstig oder teuer

Gerade in den Innenstädten kostet Parken Geld. Je nach Stadt und Viertel kann es ganz schön teuer werden. Noch teurer wird es, wenn Sie ohne gültigen Parkschein erwischt werden. Ein Knöllchen kann bis zu 30 Euro kosten. Zahlen Sie nicht pünktlich, kommt fast der gleiche Betrag für Verfahrenskosten und Auslagen hinzu.

Parkscheibe

Wenn Sie Glück haben, finden Sie einen kostenlosen Parkplatz. Häufig ist die Parkdauer dort aber beschränkt. Dann müssen Sie eine Parkscheibe im Auto auslegen und damit Ihre Ankunftszeit dokumentieren. Wie stellen Sie aber die Scheibe ein, wenn Sie beispielsweise um 14: 39 Uhr Ihr Fahrzeug abstellen?

Dafür gibt es klare Regeln. Eine Parkscheibe können Sie jeweils auf eine volle oder eine halbe Stunde einstellen. Eigentlich ist es ganz einfach. Sie stellen die Scheibe immer auf die halbe oder volle Stunde nach der Uhrzeit ein, zu der Sie parken. Beispiel: Sie parken um 16:09 Uhr. Die Parkscheibe stellen Sie auf 16:30 Uhr. Die Höchstparkdauer gilt ab halb fünf.

Übrigens dürfen Sie Ihre Parkscheibe nicht weiterdrehen. Möchten Sie noch länger parken, müssen Sie den Parkplatz vorher verlassen. Stellen Sie Ihr Auto wieder auf denselben Platz, haben Sie durch die kurze Fahrt einen neuen Parkvorgang gestartet. Drehen Sie die Scheibe aber einfach weiter und werden erwischt, müssen Sie ein Bußgeld zahlen. Sie werden behandelt, als hätten Sie gar keine Parkscheibe ausgelegt.

Tipp

Die Straßenverkehrsordnung ist streng, was Farbe und Aussehen der Scheibe angeht. Erlaubt sind nur die bekannten blauen Scheiben. Lustige Varianten in pink oder schwarz sind nicht zugelassen. Gönnen Sie sich diesen Spaß, riskieren Sie ein Knöllchen.

Wann Sie eine Parkscheibe benutzen müssen, können Sie der Beschilderung entnehmen. Außerdem reicht eine Parkscheibe aus, wenn ein Parkscheinautomat ausgefallen ist. Achten Sie daher darauf, dieses nützliche Utensil stets an Bord zu haben. Erlaubt sind auch digitale Parkscheiben, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wichtig: Die elektronische Parkscheibe darf nicht weiterlaufen. Kommen Sie also nicht in Versuchung, sich auf diese Art mehr Parkzeit zu erschummeln.

Parkschein

Die früher bekannten Parkuhren sind mittlerweile nahezu völlig aus dem Stadtbild verschwunden. Heute werden Autofahrer meist durch Parkscheinautomaten zur Kasse gebeten. Die Regeln sind recht einfach. Legen Sie keinen Parkschein gut sichtbar im Auto aus oder überziehen Sie die Parkdauer, müssen Sie ein Bußgeld zahlen. Dies ist gestaffelt nach der Dauer des unberechtigten Parkens und kann bis zu 30 Euro betragen.

Ist der Parkscheinautomat defekt, haben Sie Glück. Statt zu bezahlen, dürfen Sie einfach Ihre Parkscheibe auslegen. Aber Achtung! Steht der nächste funktionstüchtige Automat gleich gegenüber, sollten Sie diesen auch nutzen.

Strafe muss sein

Haben Sie den Parkschein vergessen, die Höchstparkdauer überschritten oder Ihre Parkscheibe falsch eingestellt? Werden Sie erwischt, droht Ihnen stets das gleiche Bußgeld. Widerrechtliches Parken bis zu 30 Minuten kostet 10 Euro, bis zu einer Stunde 15 Euro, bis zu zwei Stunden 20 Euro, bis zu drei Stunden 25 Euro und darüber 30 Euro. Wenn Sie einen Strafzettel an der Windschutzscheibe entdecken, sollten Sie diesen binnen einer Woche bezahlen. Andernfalls wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einem Bußgeldbescheid kommen noch Verfahrenskosten und Auslagen in Höhe von insgesamt 28,50 Euro dazu.

Eigentlich gilt in Deutschland die Haftung des Fahrers. Der Halter muss für Ordnungswidrigkeiten eines anderen Fahrers nicht den Kopf hinhalten. Dies gilt auch bei Parkverstößen. Da die Behörde den Fahrer meist aber nicht ermitteln kann, schreibt sie den Halter an. Gibt dieser den Fahrer nicht an, kann die Ordnungswidrigkeit nicht weiterverfolgt werden. Meinen Sie, damit billig davon zu kommen? Weit gefehlt. Nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) können dem Halter nämlich in so einem Fall die Kosten des Verfahrens aufgebrummt werden. Da kann es günstiger sein, das Knöllchen zu bezahlen.

Tipp

Es ist kein Scherz: Fürs Falschparken können Sie sogar zum Depperl-Test (MPU) geladen werden. Wer notorisch falsch parkt kann Zweifel an seiner Fahreignung wecken. Ein Strafzettel pro Woche kann da schon ausreichen. Sammeln Sie Ihre Knöllchen allerdings in unterschiedlichen Städten, können Sie Glück haben. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Behörden werden Ihre Parksünden eher nicht auffallen. Und eine Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg droht auch dem unbelehrbarsten Falschparker nicht.

 

 

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Tags: Parken

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